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Sperrgutabfuhr

Dörfer Ringgenberg und Goldswil
17. Okt. 2024, 08:00

Sperrgutabfuhr

Die Sperrgutabfuhr findet statt:

Donnerstag, 17. Oktober 2024

Bereitstellung vor 08.00 Uhr

Das Sperrgut ist bei den Containern bereitzustellen.

Als Sperrgut gelten:

  • metallisches Altmaterial
  • grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen
  • grössere leere Gebinde (z. B. Kessel)

Das Höchstgewicht beträgt 50 kg. Die Abfuhr ist gebührenpflichtig. Es werden nur Gegenstände mit Sperrgutmarken abgeführt. Bis 30 kg ist eine Sperrgutmarke zu Fr. 7.80 anzubringen, ab 30 bis 50 kg zwei Sperrgutmarken. Die Sperrgutmarken sind in den Detailhandelsgeschäften in Ringgenberg und Goldswil sowie bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Achtung:

Elektro- und Elektronikartikel gehört nicht in die Sperrgutabfuhr und werden nicht angenommen. Sie müssen via Handel oder über eine Entsorgungsstelle wie die AVAG AG oder die BeO Recycling GmbH in Interlaken entsorgt werden.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

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