Lohnausweis 2020 - Informationen für Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen, in welchem er bescheinigt, welche Leistungen er an seine Arbeitnehmer ausbezahlt hat (StG, Art. 168 / DBG, Art. 127). Er muss das bestehende amtliche Formular verwenden. Dieses ist der kantonalen Steuerverwaltung für jede Steuerperiode einzureichen (StG, ARt. 172). Der Lohnausweis muss für jedes unselbständige Erwerbseinkommen ausgestellt werden, es gibt keine betragliche Freigrenze.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung: http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch
Senden Sie die ausgefüllten Lohnausweise in Papierform oder als Datenträger an:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Bedag Informatik
Scanning Lohnausweise
Engehaldenstrasse 12 / Postfach
3001 Bern
Zugehörige Objekte
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