Gemeindewahlen 2024
Gemeindewahlen 2024
Gemäss Art. 5 des Reglements über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Ringgenberg werden auf den Sonntag, 24. November 2024 (Wahltag), folgende Gesamterneuerungswahlen ausgeschrieben:
1. | Gemeinderat
1.1 | Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/-in
wegen Demission nicht wiederwählbar:
Zurbuchen Samuel, Ringgenberg
1.2 | Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsident/-in
wegen Demission nicht wiederwählbar:
Scheller Manuel, Ringgenberg
1.3 | Fünf Mitglieder des Gemeinderates
wegen Demission nicht wiederwählbar:
Amacher Martin, Ringgenberg
Nägeli Rosmarie, Ringgenberg
Suter Andreas, Ringgenberg
für vier Jahre wiederwählbar:
Eggler Andreas, Goldswil
Weinekötter Adrian, Goldswil
2. | Sieben Mitglieder der Bau- und Infrastrukturkommission:
wegen Demission nicht wiederwählbar:
Schaffer Marcel, Ringgenbergfür vier Jahre wiederwählbar:
Anderegg Rolf, Goldswil
Grossniklaus Christian, Ringgenberg
Imboden Michael, Ringgenberg
Rentsch Jürg, Goldswil
Schmid Dominik, Ringgenberg
Zumbrunn Remo, Ringgenberg
3. | Drei Mitglieder der Bildungskommission:
wegen Demission nicht wiederwählbar:
Benz Astrid, Ringgenberg
Suter Carla, Ringgenberg
Willi Peter, Ringgenberg
Nach Art. 23 des Reglements über die Urnenwahlen sind die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 16.30 Uhr (Büroschluss) bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Sie können so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Wahlen zu treffen sind.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen. Die Gemeindeverwaltung hat ein Muster erstellt. Dieses kann untenstehend bei den Dokumenten als PDF heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze, so erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen ohne Wahlverhandlung als gewählt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 15. Dezember 2024, statt.
Hinsichtlich Wählbarkeit und Unvereinbarkeit wird auf die Bestimmungen in der Gemeindeordnung vom 8. Juni 2016 und das Reglement über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Ringgenberg verwiesen. Die Gemeindeordnung und das Reglement über die Urnenwahlen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden und sind auf der Homepage www.ringgenberg.ch (Rubrik Gemeinde > Untermenü Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Ansprüche auf Minderheitenschutz richten sich nach dem kantonalen Gemeindegesetz.
Gemeinderat Ringgenberg
Zugehörige Objekte
Name | |||
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20240919_Formular Wahlvorschlag 2024 (PDF, 372.71 kB) | Download | 0 | 20240919_Formular Wahlvorschlag 2024 |