Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel
Für immatrikulierte Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton Bern verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten. Die Schiffshalterinnen und -halter müssen den Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden. Die Reinigung erfolgt durch autorisierte Betriebe.
Die Reinigungspflicht gilt nicht nur für Schiffe sondern für alle Wassersportarten wie beispielsweise Fischen, Tauchen, Stand-Up-Paddles usw.!
Weitere Informationen und Adressen von Reinigungsstellen, die für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht anerkannt sind, finden Sie unter: https://www.bvd.be.ch/de/start/schiffsreinigungspflicht
Die entsprechenden Merkblätter finden Sie in den Dokumenten.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Schiffsmelde- und reinigungspflicht (PDF, 620.1 kB) | Download | 0 | Merkblatt Schiffsmelde- und reinigungspflicht |
Merkblatt Aquatische Neobiota (PDF, 240.24 kB) | Download | 1 | Merkblatt Aquatische Neobiota |