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Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel

27. September 2024

Für immatrikulierte Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton Bern verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten. Die Schiffshalterinnen und -halter müssen den Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden. Die Reinigung erfolgt durch autorisierte Betriebe. 

Die Reinigungspflicht gilt nicht nur für Schiffe sondern für alle Wassersportarten wie beispielsweise Fischen, Tauchen, Stand-Up-Paddles usw.!

Weitere Informationen und Adressen von Reinigungsstellen, die für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht anerkannt sind, finden Sie unter: https://www.bvd.be.ch/de/start/schiffsreinigungspflicht

Die entsprechenden Merkblätter finden Sie in den Dokumenten.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Schiffsmelde- und reinigungspflicht (PDF, 620.1 kB) Download 0 Merkblatt Schiffsmelde- und reinigungspflicht
Merkblatt Aquatische Neobiota (PDF, 240.24 kB) Download 1 Merkblatt Aquatische Neobiota
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