Baugesuch Nafzger Astrid
Baupublikation
Bauherrschaft: Astrid Nafzger, Felseneggweg 25, 3805 Goldswil, vertreten durch die IMBODEN ARCHITEKTUR AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg
Projektverfasserin: IMBODEN ARCHITEKTUR AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg
Bauvorhaben: Anbau unbewohnter An- und Nebenbau; Einbau einer innenliegenden
Luft / Wasser-Wärmepumpe.
Projektänderung: Plananpassungen / Korrektur betreffend Waldabstand
Standort: Felseneggweg 25, Goldswil, Parzelle Nr. 2545, Zone: UeO Detailerschliessung Eyen, Wohnzone W2, Koordinaten: 2’633’439 / 1’171’572
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Aᵤ
Ausnahmen / Hinweise: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
Auflage- und Einsprachefrist: 16. Oktober 2023
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli