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Baugesuch zb Zentralbahn AG

2. November 2023

Baupublikation

Bauherrschaft: zb Zentralbahn AG, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad

Projektverfasserin: akkurat bauatelier GmbH, Allmendstrasse 32, 3600 Thun

Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Bahnhofsgebäudes inkl. WC-Häuschen.

Umnutzung Wartesaal / Eingangsbereich Bahnhofgebäude und WC-Häuschen in Gewerberäume für Kleingewerbe sowie Erstellen einer Pergola.

Standort: Bahnhofstrasse 2 / 2a, Ringgenberg, Parzelle Nr. 2342, Zone: Landwirtschaftszone und Wohnzone W2 (Art. 52 GBR), Koordinaten 2’635’368 / 1’172’686

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au

Schutzobjekt: Schützenswerte und erhaltenswerte K-Objekte

Ausnahmen / Hinweise: 

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Dezember 2023

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

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