Baugesuch zb Zentralbahn AG
Baupublikation
Bauherrschaft: zb Zentralbahn AG, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad
Projektverfasserin: akkurat bauatelier GmbH, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Bahnhofsgebäudes inkl. WC-Häuschen.
Umnutzung Wartesaal / Eingangsbereich Bahnhofgebäude und WC-Häuschen in Gewerberäume für Kleingewerbe sowie Erstellen einer Pergola.
Standort: Bahnhofstrasse 2 / 2a, Ringgenberg, Parzelle Nr. 2342, Zone: Landwirtschaftszone und Wohnzone W2 (Art. 52 GBR), Koordinaten 2’635’368 / 1’172’686
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: Schützenswerte und erhaltenswerte K-Objekte
Ausnahmen / Hinweise:
- Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist: 4. Dezember 2023
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli