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Liegenschaftssteuern

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1,5 o/oo des amtlichen Werts.

Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer/Eingetümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist. Sie wird durch die Gemeinde ein Mal pro Jahr mit separater Rechnung erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. 

Falls Ihre Liegenschaftssteuerrechnung falsch ist, melden Sie dies bitte dem Steuerbüro Ringgenberg (bitte Rechnung mit Korrekturen abgeben).

Die Gemeinde Ringgenberg erhebt aktuell keine Schwellentelle-Abgabe auf den Grundstücken.

Weitere Informationen können Sie dem entsprechenden Reglement entnehmen.

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