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Beschilderung Ferienunterkunft

Ausgangslage:

Die Gemeindeversammlung Ringgenberg hat am 6. Juni 2018 das neue Kurtaxenreglement genehmigt und das bisherige Kurtaxenreglement aus dem Jahr 2005 aufgehoben bzw. vollumfänglich durch die Neufassung ersetzt. Im Juni 2019 wurden diverse Ergänzungen und Änderungen erneut von der Legislative genehmigt. Wir verweisen Sie hierzu auf Art. 8b. Gemäss diesem sind die Beherbergenden verpflichtet, die Gebäude, in denen sie zu Übernachtungszwecken Raum zur Verfügung stellen, mit einheitlichen Schildern zu kennzeichnen.

Der Gemeinderat Ringgenberg hat an seiner Sitzung vom 4. November 2024 die Kurtaxenverordnung verabschiedet (siehe Beilage). In dieser wird die Beschilderung der Ferienwohnungen geregelt und festgehalten. Die Neufassung der Kurtaxenverordnung wurde anschliessend am 14. und 21. November 2024 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekanntgemacht. Die 30-tägige Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Kurtaxenverordnung ist per 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Gestützt auf Art. 12 (Erstbeschilderung) der Kurtaxenverordnung bestimmt der Gemeinderat den Zeitpunkt der Erstbeschilderung. An seiner Sitzung vom 8. Juli 2025 hat der Gemeinderat die Einführung der Beschilderung auf den 1. Januar 2026 beschlossen.

Wie funktioniert die Bestellung des Schildes?

Für die einheitliche Beschilderung wird ein Formular von allen Eigentümern ausgefüllt. Somit können die Schilder von der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bzw. dem Tourismusbüro Ringgenberg-Goldswil-Niederried korrekt bestellt werden. Sie verfügen über die Möglichkeit, das Formular handschriftlich auszufüllen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dies online vorzunehmen (siehe untenstehendes Formular 1.1).

Wie funktioniert die Auslieferung/Montage der Schilder?

Auf der letzten Seite des Formulars (Punkt 10, Seite 5) können Sie auswählen, ob Sie das/die Schild/er innert 20 Tagen nach Erhalt so am Gebäude montieren, dass diese/s vom Hauptzugang her gut und frühzeitig ersichtlich sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie den Werkhof der Einwohnergemeinde mit der Montage beauftragen. Die Montagekosten werden in diesem Fall nach Aufwand (CHF 80.00/Stunde) in Rechnung gestellt. Bei dieser Variante sind die Kosten für das/die Schild/er nicht im Montageaufwand enthalten und werden separat verrechnet. Die Montage der Schilder wird unter Kostenfolge vom Werkhof vorgenommen, wenn Sie die Schilder trotz einmaliger Mahnung nicht montiert haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Schilder dem Werkhof für die Montage auszuhändigen.

Wenn Sie die Schilder selber montieren, werden wir Sie kontaktieren, sobald diese bei uns eingetroffen sind. Sie haben dann entweder die Möglichkeit, die Schilder bei uns abzuholen oder wir werden die Schilder bei Ihnen im Briefkasten deponieren.

 

Bei Fragen zur Beschilderung steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Ringgenberg gerne zur Verfügung.

 

Bei Fragen zu den weiteren Formularen bitten wir Sie, direkt mit dem Tourismusverein Ringgenberg-Goldswil-Niederried Kontakt aufzunehmen.

Zugehörige Objekte

Name
1.0 Neuanmeldung Unterkunftsvermietung (PDF, 391.34 kB) Download 0 1.0 Neuanmeldung Unterkunftsvermietung
1.1 Antragsformular Beschilderung (PDF, 420.69 kB) Download 1 1.1 Antragsformular Beschilderung
1.2 Merkblatt Tourismusabgaben (PDF, 338.01 kB) Download 2 1.2 Merkblatt Tourismusabgaben
1.3 Abrechnungsformular Kurtaxen (XLSX, 64.53 kB) Download 3 1.3 Abrechnungsformular Kurtaxen
1.4 GK_Merkblatt-fuer-Beherbergende 2025 (PDF, 309.14 kB) Download 4 1.4 GK_Merkblatt-fuer-Beherbergende 2025
2.0 Anmeldung Pauschalkurtaxe für Eigentümer (PDF, 366.18 kB) Download 5 2.0 Anmeldung Pauschalkurtaxe für Eigentümer
2.1 Anmeldung Pauschalkurtaxe für Dauermieter (PDF, 479.12 kB) Download 6 2.1 Anmeldung Pauschalkurtaxe für Dauermieter
2.2 Formular Bestelltalon Dauergästekarte (PDF, 383.22 kB) Download 7 2.2 Formular Bestelltalon Dauergästekarte
Checkliste Unterkunftsanmeldung (PDF, 350.77 kB) Download 8 Checkliste Unterkunftsanmeldung
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