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Inhalt

Gemeindeversammlung

1. Sept. 2020, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Burgseelihalle Ringgenberg
Strandbadweg 14
3852 Ringgenberg

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg
gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Informationen

Beschreibung

Dienstag, 1. September 2020, 20.00 Uhr, Burgseelihalle Ringgenberg

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 390'413.07. Kenntnisnahme der Nachkredite.
  2. Orientierung über die Abrechnungen von Verpflichtungskrediten:
    1. Sanierung Schürmattahaus
    2. Sanierung Kirchenruine Goldswil
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Werkleitungsersatz im Zusammenhang mit der Realisierung des Fernwärmenetzes (Abschnitt Ällmetli – Burgweg), Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280'000.–
  4. Betreuungsgutscheine:
    1. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung der Betreuungsgutscheine im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung mit jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 40'000.–, als Kostendach
    2. Genehmigung des Reglements über die Betreuungsgutscheine im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung
  5. Genehmigung von Reglementsänderungen:
    1. Teilrevision des Anhang I der Gemeindeordnung, Kommissionen und Art. 3
    2. Änderung Abfallreglement
    3. Änderung Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement
    4. Änderung Bildungsreglement
    5. Änderung Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement
  6. Verschiedenes

Reglementsauflage

Die Reglemente gemäss den Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Schutzkonzept

Für die Versammlung besteht ein Schutzkonzept. Es gibt ausreichend Platz, sodass ein gestaffeltes Eintreten ins Versammlungslokal und Verlassen desjenigen möglich ist. Am Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Versammlungsteilnehmer werden angehalten, vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren. Es stehen auch Schutzmasken zur Verfügung.

Gemeinderat Ringgenberg

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Dokumente

Name
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. September 2020 Download 0 Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. September 2020
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