Gemeindeversammlung
Die Legislative, also die Stimme des Volkes, ist das höchste Organ einer Demokratie. In einer Gemeinde kann das Volk entweder an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung mitbestimmen. In Ringgenberg erfolgen nur Wahlen des Gemeindepräsidiums, des Gemeinderates, der Baukommission und der Ver- und Entsorgunskommission (ab 1. Januar 2021: Bau- und Infrastrukturkommission an der Urne. Alle übrigen Entscheide fällen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung, sofern diese in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten liegen. In der Regel finden pro Jahr zwei Versammlungen statt. Die sogenannte "Rechnungs-Gemeindeversammlung" findet jeweils im Frühlung (Juni) im Gemeindehaus Goldswil statt. Die sogenannte "Altjahrs-Gemeindeversammlung" findet jeweils im November/Dezember in der Burgseelihalle in Ringgenberg statt. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere, somit ausserordentliche, Gemeindeversammlungen einberufen.
Einladung/Information:
Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im amtlichen Anzeiger Interlaken.
Ablauf der Versammlung:
Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Er führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch den zuständigen Ressortvorsteher bzw. die zuständige Ressortvorsteherin. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Der Gemeindepräsident erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel verlangen.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Wer an der Versammlung Unstimmigkeiten feststellt, hat dies jedoch umgehend dem Versammlungsleiter zu rügen. Durch das Unterlassen der Rüge verwirkt das Beschwerderecht.
Ort
Frühjahr: Gemeindehaus Goldswil, Hauptstrasse 26, 3805 Goldswil / Altjahr: Burgseelihalle Ringgenberg, Strandbadweg 14, 3852 Ringgenberg (ohne Gewähr, je nach Traktanden usw. kann der Ort variieren)Voraussetzungen
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