Kopfzeile

Inhalt

Kosten

Tarif:  Der Tarif wird durch den Kanton vorgegeben und durch diesen von Zeit zu Zeit der Teuerung angepasst.
Der Ansatz pro Stunde steigt linear zwischen CHF 0.80 und CHF 12.55 und richtet sich nach der Höhe des Brutto-Monatseinkommens zwischen CHF 3'500.00 und CHF 13'000.00 (für 2-Personen-Haushalte).

Einbezug der Haushaltsgrösse: Massgebend ist die Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Personen. Bei Haushalten von mehr als zwei Personen wird der errechnete Tarif für jedes zusätzliche Mitglied um CHF 1.07 pro Stunde reduziert, jedoch höchstens bis zum Minimaltarif von CHF 0.80.

Entgelt für Mahlzeiten: Das Essen wird unabhängig von den finanziellen Verhältnissen separat in Rechnung gestellt. Morgenessen CHF 3.00, Mittagessen CHF 10.00, Zvieri CHF 1.50.

Steuerabzug für Kinderdrittbetreuung: Sie können Mehrkosten für Kinderbetreuung durch Dritte bei den Steuern abziehen, wenn diese für Kinder unter 14 Jahren entstehen, die im gleichen Haushalt leben und zum Kinderabzug berechtigen, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen. Sie müssen die Kosten für die Kinderbetreuung durch Dritte auf Verlangen nachweisen können. Höhe des Abzuges der Kosten für Kinderdrittbetreuung Kanton: Höchstens CHF 3`100.- pro Jahr und Kind. Bund: Höchstens CHF 10`000.- pro Jahr und Kind. Können die Eltern je einen halben Kinderabzug beanspruchen, ist insgesamt pro Kind nicht mehr als der Höchstbetrag abziehbar. Die Höhe des Abzuges richtet sich nach den geltend gemachten Kinderdrittbetreuungskosten.

Abrechnung Belegungsstunden: Die Gebühr wird aufgrund der Anzahl effektiv vereinbarter Betreuungseinheiten, umgerechnet in Stunden, berechnet. Grundlage für die Abrechnung ist die definitive Anmeldung. Die Betreuungsstunden werden auch bei Abwesenheiten wie Klassenlager, Freitagen oder sonstigen Ausfällen verbucht. Als Entgegenkommen verrechnet die Gemeinde jedoch nur 38 Wochen anstelle der 39.
 

Zeitlich begrenzte Spezialanmeldung: Die Tagesschule wurde und wird immer wieder angefragt, ob die Tagesschule bei Betreuungsengpässen der Eltern nicht eine kurzfristige Betreuung in der Tagesschule möglich wäre. Die Schul- und Kindergartenkommission hat beschlossen, ein entsprechendes Angebot einzuführen, allerdings mit der grundsätzlichen Feststellung, dass es sich nicht um ein „Billigangebot“ und/oder um einen „Hütedienst“ handeln kann. Folgende Rahmenbedingungen wurden formuliert und vom Gemeinderat auch genehmigt: max. 5 Betreuungen pro Kind und Jahr; der Mahlzeitenpreis beträgt CHF 11.--; Stundenansatz CHF 12.55/Stunde (kantonale Normlohnkosten, einkommensunabhängig). Die Kosten sind am Betreuungstag bar zu bezahlen.




 

 

 

 

 

Icon