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Generelle Informationen

Nutzen Sie die Gelegenheit zur aktiven Mitbestimmung!

 

Briefliche Abstimmung

Das Abstimmungskuvert muss bis zur Öffnung des Stimmlokals bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung, Einwurf in den dafür bezeichneten Briefkasten oder Aufgabe per Post).

 

Persönliche Stimmabgabe

In der Gemeinde Ringgenberg sind jeweils am Abstimmungssonntag zwei Stimmlokale von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Die Stimmlokale befinden sich in Ringgenberg bei der Gemeindeverwaltung im Erdgeschoss und in Goldswil im Gemeindehaus befindet.

Bitte beachten Sie: Wer erst am Abstimmungssonntag im Stimmlokal abstimmen will, muss persönlich vorbeikommen und sich ausweisen können. Der/die Ehepartner/in oder die Geschwister können keine Abstimmung für Familienangehörige vornehmen.

 

Easy-Abstimmungsbüechli

Diese Broschüre soll Jugendliche bei Wahlen und Abstimmungen politisch neutral über die aktuellen Vorlagen informieren. Noch nicht Stimmberechtigte sollen auf verständliche Weise mitbekommen, was auf politischer Ebene bestimmt wird und mündige Jugendliche sollen ermuntert werden, ihre Möglichkeit zur Urne zu gehen, auch wirklich zu nutzen. Das "Büechli" ist kurz, jugendgerecht, ohne viele Wiederholungen und soll deshalb zum Lesen animieren.
Den Download finden Sie hier.

 

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg, gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Voraussetzungen

Eidgenössische und Kantonale Abstimmungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) vorweisen.

Bei Wahlen

  • Schweizer Bürgerrecht
  • Bund und Kanton 18-jährig
  • Gemeinde 18-jährig
  • 3 Monate Wohnsitz in der Gemeinde seit Anmeldung 
 
Personen, die die obengenannten Bedingungen allesamt erfüllen, können sich für ein Amt zur Wahl stellen. Die Namensliste mit dem oder den Namen für die Wahl muss von mindestens zehn Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein. Die Unterzeichner bestätigen durch ihre Unterschrift die Wählbarkeit der aufgeführten Kandidaten. Dies gilt für Parteien, Privatpersonen und andere Zweckgemeinschaften.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie die Ausweiskarte im entsprechenden Feld und legen diese zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Ringgenberg werfen . Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
  • das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält,
  • das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.
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