Abstimmung
8. März 2026
Eidgenössische Volksabstimmung
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Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
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Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
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Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
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Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Kantonale Volksabstimmung
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Am 8. März 2026 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
Informationen
- Voraussetzungen
Eidgenössische und Kantonale Abstimmungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) vorweisen.Bei Wahlen
- Schweizer Bürgerrecht
- Bund und Kanton 18-jährig
- Gemeinde 18-jährig
- 3 Monate Wohnsitz in der Gemeinde seit Anmeldung
Personen, die die obengenannten Bedingungen allesamt erfüllen, können sich für ein Amt zur Wahl stellen. Die Namensliste mit dem oder den Namen für die Wahl muss von mindestens zehn Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein. Die Unterzeichner bestätigen durch ihre Unterschrift die Wählbarkeit der aufgeführten Kandidaten. Dies gilt für Parteien, Privatpersonen und andere Zweckgemeinschaften.