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ausserordentliche Gemeindeversammlung

10. Sept. 2026, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Burgseelihalle Ringgenberg
Strandbadweg 14
3852 Ringgenberg

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg
gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Informationen

Beschreibung

Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg

Traktanden

  1. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatzneubau Naturstrandbad Burgseeli
  2. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Die Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung wird bis Ende August 2026 vorgängig allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Es werden keine Auflageakten zur Verfügung gestellt und es wird auf die Botschaft verwiesen.

Gemeinderat Ringgenberg

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
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