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Aufhebung und Änderung von Verordnungen – Genehmigung und Inkrafttreten

8. Mai 2025

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg die Aufhebung der Verordnung Grabunterhalt sowie das Inkrafttreten der Änderungen der Personalverordnung und der Organisationsverordnung bekannt.

Die Aufhebung der Verordnung Grabunterhalt und die Änderung der Personalverordnung wurden an der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2025 genehmigt und am 27. Februar 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.

Die Änderung der Organisationsverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2025 genehmigt und am 20. März 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnung Grabunterhalt wurde per 31. Dezember 2024 ersatzlos aufgehoben. Die Änderungen der Personalverordnung und der Organisationsverordnung sind rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Die Personalverordnung sowie die Organisationsverordnung können hier eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

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