Erlass der Richtlinien Kommission Eduard Ruchti Fonds - Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Richtlinien Kommission Eduard Ruchti Fonds (626.111) bekannt.
Die Richtlinien wurden an der Gemeinderatssitzung vom 12. August 2025 genehmigt und am 21. und 28. August 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Richtlinien sind in Rechtskraft erwachsen. Diese treten rückwirkend per 1. September 2025 in Kraft.
Die Richtlinien können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder untenstehend bei den Dokumenten eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Zugehörige Objekte
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Richtlinien Kommission Eduard Ruchti Fonds 626.111 (PDF, 2.13 MB) | Download | 0 | Richtlinien Kommission Eduard Ruchti Fonds 626.111 |