Neufassung Personalverordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.
Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online untenstehend bei den Dokumenten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Zugehörige Objekte
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| Personalverordnung per 1. Januar 2026_Auflageexemplar (PDF, 347.96 kB) | Download | 0 | Personalverordnung per 1. Januar 2026_Auflageexemplar |