Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen - Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 die Neufassung vom "Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen (624.1)" beschlossen hat.
Das Reglement ist rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft getreten und kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Zugehörige Objekte
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| Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen vom 3. Juni 2026, gültig ab 1. Juli 2026 (PDF, 63 kB) | Download | 0 | Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen vom 3. Juni 2026, gültig ab 1. Juli 2026 |