Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 - Traktandenliste
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
- Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatzneubau Naturstrandbad Burgseeli
- Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung wird bis Ende August 2026 vorgängig allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Es werden keine Auflageakten zur Verfügung gestellt und es wird auf die Botschaft verwiesen.
Gemeinderat Ringgenberg