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Generelle Informationen

Nutzen Sie Ihr Recht zur aktiven Mitbestimmung!

 

Briefliche Stimmabgabe

Das Abstimmungscouvert muss bis spätestens zur Öffnung des Stimmlokals bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Sie können das Couvert am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben, in den dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen oder per Post zustellen lassen

 

Persönliche Stimmabgabe

Am Abstimmungssonntag sind in der Gemeinde Ringgenberg jeweils zwei Stimmlokale von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet:

  • Ringgenberg: Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg

  • Goldswil: Gemeindehaus, Hauptstrasse 26, 3805 Goldswil b. Interlaken

 

Achtung: Wer die Stimme persönlich im Stimmlokal abgeben möchte, muss persönlich erscheinen und sich auf Verlangen ausweisen können. Eine Stimmabgabe durch den Ehepartner, die Ehepartnerin oder Geschwister ist nicht zulässig.

 

Easy-Abstimmungsbüechli

Die Broschüre informiert Jugendliche auf politisch neutrale und verständliche Weise über aktuelle Abstimmungsvorlagen. Es richtet sich sowohl an Jugendliche, die noch nicht stimmberechtigt sind, als auch an junge Erwachsene, die ihre politischen Rechte wahrnehmen können.

Die Broschüre ist kurz, jugendgerecht und verständlich gestaltet. Sie soll jungen Menschen einen einfachen Zugang zu politischen Themen ermöglichen und sie dazu ermutigen, sich mit den Vorlagen auseinanderzusetzen und ihre Stimme abzugeben.

Den Download finden Sie auf der Webseite von easyvoteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg, gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Voraussetzungen

Eidgenössische und kantonale Abstimmungen

Stimmberechtigt ist, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügt.

Stimmrechtsausweis verloren?
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bis spätestens am letzten Werktag vor der Abstimmung bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Das Duplikat muss persönlich abgeholt werden. Dabei ist ein gültiges Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen.
 

Wahlen

  • Schweizer Bürgerrecht

  • Vollendung des 18. Altersjahres auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene

  • Seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde


Personen, die die obengenannten Bedingungen allesamt erfüllen, können sich für ein Amt zur Wahl stellen.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde unterzeichnet sein. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Unterzeichnenden die Wählbarkeit der aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten. Diese Bestimmung gilt für Parteien, Privatpersonen und andere Zweckgemeinschaften.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials möglich. Bitte beachten Sie folgende Schritte:

  1. Stimm- oder Wahlzettel ausfüllen: Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und legen Sie diese in das dafür vorgesehene Stimmcouvert «Stimm-/Wahlzettel». Kleben Sie das Couvert zu.
  2. Stimmrechtsausweis unterschreiben: Unterschreiben Sie die Ausweiskarte im dafür vorgesehenen Feld.

  3. Antwortcouvert vorbereiten: Legen Sie das verschlossene Stimmcouvert und die unterschriebene Ausweiskarte in das Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass im Sichtfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.

  4. Antwortcouvert einreichen: Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Versand per Post (bitte ausreichend frankieren)

    • Persönliche Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten

    • Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Das Antwortcouvert muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Zustellung mit B-Post drei Arbeitstage dauern kann.

 

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird und dieses nicht verschlossen ist;
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt;
  • das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält;
  • das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.
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