Beglaubigungen
Möchten Sie die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie (z.B. ID-Kopie) mit dem Original beglaubigen lassen?
Gemäss Artikel 62 - 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften / Kopien beglaubigen.
Die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original muss im Kanton Bern durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.
Falls die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, muss die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingeholt werden.
Weitere Informationen zum Thema Beglaubigung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Untenstehend finden Sie die kantonalen gesetzlichen Grundlagen:
NotariatsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung über die Beglaubigung von UnterschriftenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.