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Handlungsfähigkeitszeugnis

Ausstellen eines Handlungsfähigkeitszeugnisses durch die KESB

 

Seit 1. Juni 2016 liegt die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeits-zeugnissen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (gemäss Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz KESG, BSG 213.316). Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person.

Inhalt des Handlungsfähigkeitszeugnisses:

 

  • Personalien (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum,
  • Heimatort /Nationalität, Zivilstand, Adresse)
  • Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde (Zuzugsdatum)
  • zivilrechtliche Handlungsfähigkeit

 

Bestellvorgang Handlungsfähigkeitszeugnis ab 1. Juni 2016

 

  • Persönliche Vorsprache am Schalter der KESB unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments
  • Schriftliches Gesuch per Post oder per E-Mail an die KESB, inkl. Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bzw. Angabe der Personalien.
  • Kosten:    Fr. 20.00 bei Bezug am Schalter (Barzahlung) / Fr. 30.00 bei Zustellung per Post mit Rechnungsstellung

Weite Auskünfte erhalten Sie bei:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost

Schloss 9

3800 Interlaken

Telefon 031 635 22 25

E-Mail info.kesb-oo@jgk.be.ch

 

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr + 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr

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