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Lohnausweis - Information für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen, in welchem er bescheinigt, welche Leistungen er an seine Arbeitnehmer ausbezahlt hat (StG, Art. 168 / DBG, Art. 127). Er muss das bestehende amtliche Formular verwenden. Dieses ist der kantonalen Steuerverwaltung für jede Steuerperiode einzureichen (StG, Art. 172). Der Lohnausweis muss für jedes unselbständige Erwerbseinkommen ausgestellt werden, es gibt keine betragliche Freigrenze.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern: www.taxme.ch

Senden Sie die ausgefüllten Lohnausweise in Papierform oder als Datenträger an:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Bedag Informatik
Scanning Lohnausweise
Engehaldenstrasse 12 / Postfach
3001 Bern

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Merkblatt Lohnausweise 2022.pdf Download 1 Merkblatt Lohnausweise 2022.pdf
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