Aufhebung von Verordnungen - Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg folgende Verordnungen aufgehoben hat:
- Verordnung Bankkonto Anlässe Schule vom 31. Januar 2011 (432.21)
- Verordnung Schülerfonds vom 26. November 2001 (438.11)
- Verordnung Fürsorgefonds vom 21. Juni 2004 (812.11)
Die Aufhebungen der drei Verordnungen wurden an der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2025 genehmigt und am 24. und 31. Dezember 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekanntgemacht.
Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnungen wurden per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben.
Gemeinderat Ringgenberg