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Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder einen Gegenstand in Ringgenberg oder Goldswil gefunden? Bitte wenden Sie sich an das Fundbüro bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg. 
 

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde Ringgenberg abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb von 5 Jahren gemeldet hat.
  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von Fr. 10.00 gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Ringgenberg der Finderin oder dem Finder überlassen.
  • Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen. Haben die Finder kein Interesse an den Fundgegenständen, werden Sie, wo möglich, einer gemeinnützigen Institution übergeben.

 

Wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Verlorengegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
  • Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf von 5 Jahren vernichtet

Zugehörige Objekte

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