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Steuerregister / Steuerauskunft

Steuerregister

Wir führen die Register für die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen inkl. Quellensteuer und Feuerwehrdienstersatzabgabe, das Register der amtlichen Werte sowie der Liegenschaftssteuer. Zur Registertätigkeit gehören auch die Abklärungen betreffend dem steuerrechtlichen Wohnsitz bei Wochenaufenthaltern.

Für das Steuerregister der Juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und übrigen juristischen Personen wie Burgergemeinden usw.) ist die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Juristische Personen, Postfach, 3001 Bern, E-Mail jp.sv@be.ch zuständig. Unter www.taxme.ch erhalten Sie weitere Informationen. Zudem können Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung prüfen, ob Ihre Institution (z. B. Verein) steuerpflichtig ist. 


Auskunft aus dem Steuerregister / Steuerauskunft
Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. 

Die Bekanntgabe von Steuerdaten an Dritte ist nur zulässig, wenn:

  • eine schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorgelegt wird. Die Gemeinde darf die in der Einwilligung konkret benannten Steuerdaten mitteilen.
  • Behörden oder Organisationen anfragen, die aufgrund der Verfügung der Finanzdirektion ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunft haben. Die Gemeinde erteilt Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde.
  • Der Auskunftsersuchende den Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses an den letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren der steuerpflichtigen Person erbringt. Das Auskunftsgesuch ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Die steuerpflichtige Person wird über die Auskunft informiert.

 

Steuerauskünfte sind gemäss Gebührenreglement kostenpflichtig.  

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