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Inhalt

Gemeindeversammlung

2. Juni 2021, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Burgseelihalle Ringgenberg
Strandbadweg 14
3852 Ringgenberg

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg
gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Informationen

Beschreibung

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Mittwoch, 2. Juni 2021, 20.00 Uhr, Burgseelihalle Ringgenberg


Traktanden

1. Genehmigung Jahresrechnung 2020, Kenntnisnahme der Nachkredite

 

2. Wiederwahl Revisionsstelle ROD Treuhand AG für vier Jahre (2021 - 2024)

 

3. Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 270'000.— für den Werkleitungsbau und den Grundeigentümerbeitrag zur Detailerschliessung Gruebimoos

 

4. Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 180'000.— für Neugestaltung Schulhausareal inkl. Spielplatz

 

5. Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 260'000.— für Werkleitungsersatz im Zusammenhang mit der Realisierung des Fernwärmenetzes (Abschnitt Hauptstrasse - Brandstrasse)

 

6. Kauf Liegenschaft Heilsarmee

a) Beschlussfassung über die Krediterteilung von CHF 120'000.— für die Beteiligung am Kauf der Liegenschaften Heilsarmee und Gewährung eines rückzahlbaren Darlehens von CHF 110'000.—

b) Erteilung der Ermächtigung an den Einwohnergemeinderat, die nötigen Handlungen zusammen mit den anderen beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Rahmen der gewählten Rechtsform vorzunehmen

 

7. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen im Baureglement in Sachen Zweitwohnungsbeschränkung (Einfügung Art. 53a, Änderung Art. 58)

 

8. Diverses


Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.


Schutzkonzept
Für die Versammlung besteht ein Schutzkonzept. Es gibt ausreichend Platz, sodass ein gestaffeltes Eintreten ins Versammlungslokal und Verlassen desjenigen möglich ist. Am Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Versammlungsteilnehmer werden angehalten, vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren. Während der ganzen Versammlung gilt die Maskenpflicht. Zudem werden die Personalien der Versammlungsteilnehmenden aufgenommen.


Gemeinderat Ringgenberg

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Dokumente

Name
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Juni 2021 Download 0 Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Juni 2021
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