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Gemeindeversammlung

2. Dez. 2022, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Burgseelihalle Ringgenberg
Strandbadweg 14
3852 Ringgenberg

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg
gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Informationen

Beschreibung

Freitag, 2. Dezember 2022, 20.00 Uhr, Burgseelihalle Ringgenberg

Traktanden

  1. Budget 2023, Genehmigung und Festsetzung der Steueranlagen sowie Orientierung Investitionsrechnung und Finanzplan
  2. Reglemente
    1. Anpassung Gemeindeordnung Art. 13 Abs. 3, Unterschriftsberechtigung, Stellvertretung
    2. Anpassung Gemeindeordnung für Stimm- und Wahlausschusskommission
    3. Anpassung Gemeindeordnung für Kommission Naturgefahren
    4. Erstellung Reglement Spezialfinanzierung für Naturgefahren
  3. Wiedererwägung «Verpflichtungskredit zur Beschaffung einer neuen Strassenreinigungsmaschine, Fr, 245'000.–: Verzicht auf Anschaffung
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit für Schulhausrenovation, Fr. 550'000.–
  5. Wahl Ersatzmitglied Gemeinderat infolge Demission Thomas Herren
  6. Orientierungen über
    1. Gesamtkonzept Hochwasserschutz
    2. Wärmeverbund Ringgenberg Avari AG
  7. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Gemeinderat Ringgenberg

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Dokumente

Name
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Dezember 2022 (PDF, 5.99 MB) Download 0 Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Dezember 2022
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