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Inhalt

Gemeindeversammlung

7. Juni 2023, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Burgseelihalle Ringgenberg
Strandbadweg 14
3852 Ringgenberg

Kontakt

Gemeindeschreiberei Ringgenberg
gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch

Informationen

Beschreibung

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Mittwoch, 7. Juni 2023, 20.00 Uhr, Burgseelihalle Ringgenberg

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2022
  2. Genehmigung Nachkredit Spielplatz über CHF 46'017.44 und Orientierung über die Abrechnung
  3. Genehmigung Nachkredit zum Verpflichtungskredit "Ersatz Trinkwasserleitung und Kabelrohranlage Busplatz Säge - Seestrasse 16" vom 29. November 2019 (CHF 290'000.00) von CHF 95'000.00 für "Einführung Trennsystem"
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit für Sanierung Elektrizitätsnetz und Abwasserleitungen, Erneuerung Strassenbeleuchtung und Trinkwasserleitung im Gebiet Hagen Ringgenberg über CHF 530'000.00
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit für Neubau Unterflur-Abfallsammelstelle, Erneuerung Parkplatz und Trinkwasserhauptleitung Parkhotel Goldswil über CHF 453'000.00
  6. Genehmigung Reglement für Spezialfinanzierung Grabfonds
  7. Orientierung über Verpflichtungskreditabrechnungen

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Gemeinderat Ringgenberg

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Dokumente

Name
Gemeindeversammlungsprotokoll vom 7. Juni 2023 Download 0 Gemeindeversammlungsprotokoll vom 7. Juni 2023
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